Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und der Bundesminister des Innern haben im Rahmen ihrer Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung vom 29. Oktober 2008 vereinbart, IT-Sicherheit als Schwerpunkt der Forschungsförderung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken und das Innovationspotenzial im Bereich Spitzenforschung auszubauen.
Mit dem "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" wurde 2009 der thematische Rahmen für die Förderung im Bereich IT-Sicherheitsforschung abgesteckt. Für eine Laufzeit von 5 Jahren wurden vom BMBF hierfür Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro bereitgestellt.
Als übergeordnete Zielsetzungen galten dabei:
- Schaffung der Grundlagen für die Entwicklung überprüfbar und durchgehend sicherer IT-Systeme
- Erforschung neuer Ansätze bei der Analyse und Absicherung von IKT-Systemen
- Positive Effekte für die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Produktions- und Arbeitsplatzstandortes Deutschland im Bereich IT-Sicherheit
- Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen auch außerhalb des sicherheitsrelevanten Bereichs, sofern dies die Sicherheitsinteressen Deutschlands zulassen.
Die Bekanntmachungen zum "Arbeitsprogramm IT-Sicherheitsforschung" sind abgeschlossen.